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Tagfahrleuchten zum Nachrüsten |
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Freitag, 18. Februar 2011 |
Kein Job für Hobbyschrauber.
Seit 7. Februar müssen Hersteller neue Fahrzeugmodelle mit
Tagfahrlicht ausrüsten. Viele Autofahrer möchten aber schon heute auf
dieses Sicherheitszubehör nicht mehr verzichten und denken daran,
Tagfahrleuchten an ihrem Fahrzeug nachzurüsten. Der ADAC hat diesen
Trend zum Anlass genommen, im Rahmen eines Kurz-Checks ein Produkt des
Discounters Norma näher zu betrachten.
Das ordentlich
verarbeitete Produkt ist bereits für rund 50 Euro zu haben. Ohne
Stromlaufplan kommt man allerdings bei den meisten Fahrzeugen nicht
weiter. Bei manchen Karosserieformen lassen sich diese universellen
Nachrüstleuchten aufgrund ungünstiger Stoßfängergestaltung gar nicht
oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand montieren. Das untersuchte
Produkt von Norma weist zusätzlich noch Mängel im Kabelsatz auf. Die
Leitungen lösen sich beim Trennen von Steckern teilweise aus den
Quetschverbindungen. Außerdem sind die Trennstellen nicht abgedichtet,
obwohl sie im Spritzwasserbereich montiert werden. Das auf der
Verpackung aufgedruckte Versprechen vom "einfachen Selbsteinbau" sollte
man nicht zu wörtlich nehmen. Ein engagierter Bastler braucht dafür
mehrere Stunden. Der Einbau muss nicht vom TÜV abgenommen werden. Wer
jedoch die Leuchten mangels geeigneter Lüftungsgitter einfach unter die
Frontschürze montiert, könnte irgendwann doch Ärger mit dem TÜV
bekommen, denn ein Mindestabstand zum Boden von wenigstens 25
Zentimetern ist einzuhalten. Abgesehen davon wären die Leuchten dort
großer Beschädigungsgefahr ausgesetzt.
Während Laien vom Einbau
universeller Sets abzuraten ist, geht es mit den zunehmend angebotenen
fahrzeugspezifischen Einbausets bedeutend leichter. Sie sind genau auf
ein bestimmtes Fahrzeug abgestimmt und oft schon mit steckfertigen
Kabelsätzen ausgestattet. Beim Kauf von Nachrüst-Tagfahrleuchten sollte
man auf das E-Prüfzeichen, dem Buchstaben "E" im Kreis mit ein- oder
zweistelliger Zahl und die Kennzeichnung "RL" (Running Lights) achten.
Andernfalls sind Anbau und Betrieb verboten - und können
schlimmstenfalls zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung und des
Versicherungsschutzes führen. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch
mit der Zündung einschalten und beim Aktivieren von Nebel-, Abblend-
oder Fernlicht ausschalten, beziehungsweise gedimmt werden. Den
ausführlichen Testbericht findet man unter www.adac.de/infotestrat/tests/kurzcheck/tagfahrleuchten/
Quelle: "obs/ADAC"
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