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Unfallflucht - Zettel reicht nicht aus |
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Dienstag, 10. Mai 2011 |
Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht eine Straftat.
Wenn es beim Ausparken kracht, reicht es nach Angaben des ADAC nicht
aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn
wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten
oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat
mit erheblichen Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg
kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch
den Führerschein kosten.
Entscheidend dabei ist die Höhe des
entstandenen Fremdschadens. Bis zu 600 Euro wird das Verfahren meist
gegen eine Geldauflage eingestellt. Bei bis zu 1 200 Euro drohen ein
Monatsgehalt Geldstrafe, sieben Punkte in Flensburg und maximal drei
Monate Fahrverbot. Wird die 1 200 Euro Marke überschritten, ist die
Fahrerlaubnis sogar für mindestens sechs Monate weg. Wenn bei einem
Unfall Menschen zu Schaden kommen und sich der Verursacher vom Unfallort
entfernt, ist nicht mit Milde zu rechnen: Dann droht Gefängnis. Neben
diesen strafrechtlichen Folgen verliert der Fahrer den
Versicherungsschutz: die Kasko zahlt den eigenen Schaden nicht, die
Haftpflicht nimmt für den regulierten Fremdschaden bis zu 5.000 Euro
Regress.
Um eine Straftat und die Folgen zu vermeiden, rät der
Club, an der Unfallstelle zu warten, bis der Fahrer des anderen
Fahrzeugs kommt, oder gleich die Polizei zu informieren. Wer kein Handy
hat, sollte mindestens 30 Minuten warten, ehe er zur Polizei fährt.
Diese nimmt den Unfall auf und benachrichtigt den Halter.
Quelle: "obs/ADAC" |